leistungen

Feuerstätten reinigen

Eine saubere Feuerstätte ist entscheidend für die optimale Leistung und Sicherheit Ihres Heizsystems.

Als Kaminkehrer biete ich eine gründliche und professionelle Reinigung Ihrer Feuerstätte an,  um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktioniert und Ihre Heizkosten niedrig bleiben.

Außerdem führen wir Kleinreperaturen, wie die Erneuerung der Dichtungen oder der Wechsel von Schamottplatten oder der Ausmauerung.

Energieausweis erstellen
Feinstaub prüfen

Falls Sie Eigentümer einer Feuerstätte für feste Brennstoffe(z. B. Kachelofen, Heizkamin, Kamineinsatz, Kaminofen, Raumheizer usw.) sind, die vor dem 22. März 2010 eingebaut wurde, ist der Betrieb dieser Feuerstätte möglicherweise durch den Gesetzgeber befristet worden und diese Anlage darf nur noch bis zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2024 betrieben werden.

Wir haben die notwendige Qualifikation und Erfahrung eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall nach der VDI 4208 Blatt 1 auszuführen.

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FEINSTAUB PRÜFEN

Falls Sie Eigentümer einer Feuerstätte für feste Brennstoffe(z. B. Kachelofen, Heizkamin, Kamineinsatz, Kaminofen, Raumheizer usw.) sind, die vor dem 22. März 2010 eingebaut wurde, ist der Betrieb dieser Feuerstätte möglicherweise durch den Gesetzgeber befristet worden und diese Anlage darf nur noch bis zum 31.12.2020 bzw. 31.12.2024 betrieben werden.

Wir haben die notwendige Qualifikation und Erfahrung eine Typprüfung vor Ort im Einzelfall nach der VDI 4208 Blatt 1 auszuführen.

Was heißt Typprüfung vor Ort als Einzelfallprüfung?

Bei der Typprüfung vor Ort (ähnelt einer Prüfstandsmessung des Herstellers) wird der Kohlenmonoxidgehalt über die gesamte Abbrandphase sowie der Staubgehalt über 30 Minuten ermittelt. Die Messung des Kohlenstoffmonoxidgehaltes startet unmittelbar nach Brennstoffaufgabe. Die Messung des Staubgehaltes beginnt erst 3 Minuten nach der Brennstoffaufgabe.

Werden hierbei die Grenzwerte:

– Kohlenstoffmonoxid (CO): 4 Gramm je Kubikmeter
– Staub: 0,15 Gramm je Kubikmeter

eingehalten, wird für die Feuerstätte ein Bericht erstellt, welcher bescheinigt, dass die Anlage ohne weitere Auflagen unbefristet (Stand 15.10.2023) weiterhin betrieben werden darf.

Eine Garantie für die Einhaltung der gesetzlich geforderten Grenzwerte bei dieser Messung vor Ort kann nicht übernommen werden.